Und noch einmal: Mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten ist Schluss!
BGH, Urteil vom 06.12.2018 - VII ZR 71/15
Ein Besteller, der den Mangel nicht beseitigen lässt, kann seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen (Bestätigung von BGH, IBR 2018, 196)
Am 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit weitreichenden Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen, aber auch z.B. Vereine in Kraft getreten.